Neue Förderung von E-Autos und Plug-in-​Hybrid

Befreiung von der Kfz-Steuer 
Elektroautos sind ab dem Tag der Erstzulassung bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das reduziert die laufenden Kosten erheblich und verschafft einen wichtigen Steuervorteil gegenüber einem Pkw mit Verbrenner. 

Steuerliche Vorteile für Firmenwagen 
0,25- und 0,5-Prozent-Regelung für E-Autos und Hybride: Für Dienstwagen mit privater Nutzung gilt normalerweise die 1%-Regelung: Jeden Monat wird 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride bieten sich jedoch Steuervorteile durch deutlich günstigere Sätze:

Elektro-Firmenwagen bis 100.000 €: Seit dem 1. Juli 2025 profitieren E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € von der besonders günstigen 0,25%-Regelung (zuvor lag die Grenze bei 70.000 €).

Elektro-Firmenwagen über 100.000 €: Für höherpreisige Modelle oberhalb dieser Grenze greift ein reduzierter Steuersatz von 0,5% des Bruttolistenpreises.

Plug-in-Hybride als Dienstwagen: Auch Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb können monatlich mit 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert werden. Voraussetzung ist ein maximaler CO₂-Ausstoß von 50 g/km oder eine bestimmte elektrische Mindestreichweite: 80 Kilometer bei Anschaffung ab 2025.  
  
Spezielle Steuer-Abschreibung für Elektrofahrzeuge seit Juli 2025 
Die Bundesregierung hat eine neue Steuerabschreibung für reine Elektrofahrzeuge beschlossen. Diese gilt befristet für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.

Die Regelung: 
75% der Anschaffungskosten können sofort im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden.
Der Rest wird degressiv verteilt: 10% im 2. Jahr, 5% im 3. und 4. Jahr, 3% im 5. Jahr und 2% im 6. Jahr.

Einschränkung beim Leasing von Elektrofahrzeugen: Die Sonderabschreibung greift nur für Fahrzeuge im Eigentum (Kauf, Finanzierung, Mietkauf). Beim Leasing profitiert ausschließlich der Leasinggeber von der Abschreibung. Für Unternehmen, die mit ihrem Fuhrpark flexibel bleiben möchten, kann das E-Auto-Leasing dennoch eine attraktive Alternative sein.    

Neue staatliche Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride für 2026 
Die neu für 2026 angekündigte E-Mobilitätsförderung der Regierung macht den Umstieg auf ein neues Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug voraussichtlich noch attraktiver. 

Hier die wichtigsten Punkte zur staatlichen Förderung laut Koalitionsbeschluss zusammengefasst:

Wer kann profitieren? 
Privatpersonen: Die Förderung richtet sich exklusiv an private Haushalte. 
Einkommensbasiert: Das zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf bis zu 80.000 € pro Jahr betragen. 
Familienbonus: Die Einkommensgrenze erhöht sich bis zu zwei Kindern je Kind um 5.000 €. 
Die mögliche Förderung im Detail: 
Basisprämie: Unterstützung in Höhe von 3.000 €. 
Kinderzuschlag: Für jedes Kind gibt es zusätzlich 500 €, maximal 1.000 € zusätzlich. 
Niedrigere Einkommen: Bei einem Nettoeinkommen unter 3.000 € monatlich, ist eine weitere Förderung von 1.000 € möglich. 
Flexibel: Die Förderung gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing des Fahrzeugs. 
Hinweis: Eine genaue Mindesthaltedauer für die Fahrzeuge wird noch definiert. 
Welche Fahrzeuge sind förderfähig? 
Kategorie: PKW der EU-Fahrzeugklasse M1. 
Antriebsart: rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV). 
Fahrzeugalter: Es muss sich um ein Neufahrzeug handeln, das erstmalig in Deutschland zugelassen wird. 
Der Zeitplan der Bundesregierung: 
Finalisierung: Die Details des Programms werden bis Jahresende voraussichtlich ausgearbeitet. 
Start: Der Förderbeginn ist für 2026 vorgesehen, vorbehaltlich der notwendigen EU-Beihilfegenehmigung. Umfang und Verfügbarkeit der möglichen Förderung richten sich nach den jeweils aktuellen Richtlinien. Ein Anspruch auf Förderung besteht nur bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt werden.    

Die Steuervorteile für Elektroautos im Überblick